Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.
Meldesystem im ISK
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße im ISK erlangt haben und diese melden möchten, steht Ihnen unser Meldesystem digital zur Verfügung. Das Meldesystem und der Umgang mit Ihren Meldungen entspricht allen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Verstoß melden
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier können Sie uns jederzeit und auf Wunsch anonym eine Meldung auf einen Verstoß geben.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Angaben zur Ombudsstelle
Ihre Meldung wird an die Datenschutzbeauftragte des ISK e.V., Dr. Sonja Klaus, Lützowstr. 7, 30159 Hannover, übermittelt.